Weitere Änderungen in der Einkommenssteuer
Anhebung der Entfernungspauschale:
Ab dem 1.01.2026 wird die Entfernungspauschale für Mitarbeitende auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht.
Entfristung der Mobilitätsprämie
für Geringverdiener
Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale:
Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 wird die Übungsleiterpauschale auf 3.300 EUR und die Ehrenamtspauschale auf 960 EUR angehoben.
Deckelung der abziehbaren Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung auch im Ausland:
Einführung eines Höchstbetrags von 2.000 EUR für tatsächliche Unterkunftskosten (Ausnahmen gelten u.a. bei Dienst- oder Werkswohnungen)
Klarstellung zur Pauschalierungsmöglichkeit bei Betriebsveranstaltungen:
Die Möglichkeit besteht nur, wenn die Veranstaltung allen Angehörigen eines Betriebs oder Betriebsteils offensteht.
Schaffung von Rechtsklarheit
durch den Verweis auf die De-minimis-Verordnung in Bezug auf die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau sowie die Forschungszulage.
Änderungen der Regelungen zur Gemeinnützigkeit (Auswahl):
Die Freigrenze für den steuerlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird auf 50.000 EUR angehoben.
Die Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung wird auf 100.000 EUR angehoben.
Auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen wird bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000 EUR verzichtet.
Photovoltaikanlagen sollen als steuerlich unschädliche Betätigung bei der Gemeinnützigkeit gelten.
Erhöhung der Freigrenze bei sportlichen Veranstaltungen: die Grenze der Einnahmen, bis zu der sportliche Veranstaltungen grundsätzlich als steuerbegünstigter Zweckbetrieb behandelt werden, wird auf 50.000 EUR erhöht.